Dies sei mit dem Verband der Privatkassen vereinbart worden, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des "Tagesspiegel".
Das Bundessozialgericht hatte Anfang des Jahres entschieden, dass auch privat versicherte Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf volle Übernahme des Krankenkassenbeitrags durch den Staat haben. Der private Basistarif ist mehr als doppelt so hoch wie der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch die Jobcenter erstatteten immer nur die niedrigere Summe für Kassenpatienten. Dagegen klagte ein Betroffener mit Erfolg.
Zugesichert wurde den Versicherungsunternehmen nach Angaben des Ministeriumssprechers nun, dass sie die Beiträge für die Hilfeempfänger künftig direkt vom Jobcenter erhalten. Das soll sie vor neuen Beitragsrückständen schützen. Für die Neuregelung ist eine Gesetzesänderung notwendig.



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