Forderungen der Privatversicherungen (PKV), durch Einzelverträge mit Ärzten Geld sparen zu können, erteilte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) in der "Ärzte Zeitung" (Mittwoch) eine Absage.
In der Ärzteschaft war mit Spannung erwartet worden, wie Rösler bei der seit langem vorbereiteten Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entscheidet. Die gültige GOZ wurde bereits 1987 entwickelt. In der Novellierung werden nun rund 20 Behandlungs- und Diagnose-Posten neu aufgenommen, die es damals noch gar nicht gab. Die Ärzte hatten aber auch gefordert, die Einzelposten darüber hinaus höher zu bezahlen.
"Lediglich Veränderungen durch die technisch notwendigen Anpassungen" würden berücksichtigt, sagte Rösler der Zeitung. Das entspreche einem Honorarplus von rund sechs Prozent. Weitere Steigerungen seien "ausgeschlossen". Im Gegenzug werde es keine Öffnungsklausel für Einzelverträge der PKV mit Ärzten geben. Diese hatte die PKV vehement gefordert.
Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Jürgen Fedderwitz, begrüßte, dass das Gesundheitsministerium von der Öffnungsklausel abrücke. "Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal", monierte er zugleich. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel, sagte, mit dem Nein zur Öffnungsklausel sei ein Hauptziel der Ärzte erreicht. Doch müssten die Kostensteigerungen der vergangenen 23 Jahre angemessen berücksichtigt werden.
Ein Sprecher des PKV-Verbands sagte: "Die PKV hält in der GOZ eine Öffnungsklausel für Qualitätsverträge unverändert für nötig." Laut Rösler-Ressort bedeutet die Entscheidung gegen die umstrittene Klausel bei den Zahnärzten keine Vorentscheidung für einen solchen Schritt bei den anderen niedergelassenen Ärzten, wie ein Sprecher betonte. Auch deren Gebührenordnung soll reformiert werden.


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