Von den 621 Abgeordneten hätten sich 178 noch nicht per Unterschrift einer der Vorlagen angeschlossen, teilte der Pressedienst des Bundestags am Mittwoch in Berlin mit. Der Bundestag will am Donnerstag (7. Juli) ohne Fraktionsbindung über die ethisch heikle Frage entscheiden.
Mit 215 die meisten Abgeordneten haben bisher den Gesetzentwurf unterzeichnet, mit dem die Gentests an künstlich erzeugten Embryonen eingeschränkt erlaubt werden sollen. Unter anderem Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) hatten ihn initiiert.
192 Abgeordnete um die Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender und den Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in ihrem Entwurf für ein striktes Verbot der PID aus. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist dafür.
Eine weitere Abgeordnetengruppe um Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) wollen das Verfahren in Ausnahmefällen für nicht rechtswidrig erklären. Möglich soll demnach eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt. 36 Abgeordnete schlossen sich bislang diesem Entwurf an.
Der Zulassungs-Antrag wurde verändert. Wie bisher plädiert diese Gruppe dafür, die PID nach dem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren zu ermöglichen. Paare sollen sie durchführen lassen können, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Nun soll die Bundesregierung durch Rechtsverordnung Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln.


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