Dem oft riskanten Hin- und Herschieben von Patienten zwischen Kliniken und Arztpraxen will das Ärzte-Gesetz von Daniel Bahr etwas entgegensetzen. Doch droht der bislang wichtigsten Reform des FDP-Gesundheitsministers ausgerechnet dieser innovative Kern verlorenzugehen. Davor warnt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa.
Was erwarten Sie von Daniel Bahrs Ärzte-Gesetz, dem Versorgungsstrukturgesetz?
Köhler: "Der Kabinettsentwurf war in sich schlüssig. Doch ein Schreiben aus dem Finanzministerium über mögliche finanzielle Auswirkungen hat eine Abwehrhaltung im Gesundheitsministerium erzeugt. Das erleben wir jetzt in den vielen Änderungsanträgen, die seither geschrieben wurden. Für uns ist nicht erkennbar, wie das Gesetz am Ende aussehen wird. Das ist nicht zufriedenstellend."
Darüber wird nun im Bundestag beraten - was fürchten Sie?
Köhler: "Es ist nicht klar, ob die zentralen Punkte des Gesetzes erhalten bleiben. So ist offen, ob die spezialärztliche Versorgung bleibt."
Hier sollen Ärzte und Kliniken komplizierte Leiden wie Krebs, schwere Herzinsuffizienz oder HIV/Aids nach gleichen Bedingungen behandeln - und somit besser. Therapie-Brüche zwischen Klinik und Praxis sollen wegfallen. Honorar-Obergrenzen sollen für Praxisärzte nicht mehr gelten. Deshalb legten die Länder Widerspruch ein - sie fürchten eine zu starke Ausweitung.
Ist das angesichts ständigen Kostenwachstums nicht gerechtfertigt?
Köhler: "Wir wollten eine schrittweise Einführung. In den ersten beiden Phasen sollten nur seltenen Erkrankungen wie Mukoviszidose oder komplexe ambulante Operationen wie die Implantation einer Hüftprothese darunter fallen. Eine Mengenausweitung hätte es nicht gegeben - und in jeder Phase hätte man nachsteuern können."
Was wäre der Nutzen für die Patienten?
Köhler: "Direkt vor und nach Klinikaufenthalten werden Patienten oft suboptimal versorgt. Die spezialärztliche Versorgung soll endlich die Grenzen zwischen den Sektoren ambulant und stationär überwinden. Heute können zudem Krankenhäuser neue Methoden schnell anwenden, niedergelassene Ärzte nicht. Auch dieser Nachteil soll aufgehoben werden."
Was soll sich für die Ärzte ändern?
Köhler: "Es gibt Chancen und Risiken. Für die niedergelassenen Ärzte gibt es das Risiko, dass die Leistungen ins Krankenhaus abwandern. Die Chance ist, dass einzelne Behandlungen tatsächlich bezahlt werden und es nicht mehr nur Pauschalen gibt. Dann wollen wir doch mal sehen, wer bessere und günstigere Leistungen anbietet."
Was bedeutet es, wenn die spezialärztliche Versorgung scheitert?
Köhler: "Für Ärzte, Patienten und Kassen ist der Zusammenhang von Bezahlung und ärztlicher Leistung nicht mehr nachvollziehbar. Es wäre ein Schritt raus aus dem unverständlichen Vergütungssystem. Wenn das jetzt herauskommt, würde sich an den überkommenen Strukturen - hier Praxis, dort Klinik - nichts ändern. Dann wäre das Innovative des gesamten Gesetzes weg."
Fürchten nicht auch viele Ärzte den Wettbewerb?
Köhler: "Die Ärzte selbst sind oft genug Bremser. Die Masse hat Angst vor Wettbewerb. Aber auch die Krankenhäuser fürchten um ihre Besitzstände."
Welche Vision haben Sie für die ärztliche Versorgung in zehn Jahren?
Köhler: "Wir müssen eine flächendeckende, gleichförmige Versorgung aufrechterhalten. Wir sollten uns gegen Vorstellungen wehren, dass ländliche Regionen versteppen und Ärzte nur noch für Oberzentren da sind. In zehn Jahren werden wir eine ähnliche Versorgung in Ballungsräumen haben wie heute. Wir werden an den Speckgürteln größere Ärzte-Kooperationen haben, die über mobile Arztstationen, über Filialpraxen die Fläche versorgen. In einem Dorf wird montags und dienstags zum Beispiel ein Hausarzt sein, der Frauen- und der Augenarzt wird einmal in der Woche dort sein."
Hilft Ihnen dafür das Versorgungsstrukturgesetz?
Köhler: "Zentral ist die Aufhebung der Residenzpflicht. So können Ärzte mit ihrer Familie woanders wohnen. Der Arzt kommt zum Patienten - auch mit seiner Praxis. Das wird ergänzt um eigene Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, dort angestellte Ärzte und mit den Kliniken gemeinsamen Bereitschaftsdiensten."
Wie stark müssen Ärzte Tätigkeiten an Schwestern und Pfleger abgeben?
Köhler: "Ohne eine solche Verlagerung wird die flächendeckende Versorgung nicht aufrecht erhalten werden können. Wir begrüßen, dass wir eine Liste an Leistungen erstellen sollen, die wir delegieren können. Da werden auch Leistungen drin sein, die Patienten heute nur vom Arzt kennen. Gemeinschaftspraxen, Versorgungszentren oder Gruppen von einigen Hausärzten werden viel stärker medizinische Fachangestellte haben und mit Pflegekräften kooperieren. Die ärztliche Tätigkeit darf aber nicht ohne Beteiligung der Ärzte ersetzt werden. Seitens der Pflege will man an die Honorartöpfe der Ärzte. Das wollen wir nicht zulassen."


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