Eine Pflegekraft auf einer Intensivstation für Erwachsene solle maximal zwei Patienten betreuen dürfen. Für acht bis zwölf Betten einer Intensivstation seien (bei einer 40-Stunden-Woche) mindestens sieben Arztstellen (VK) erforderlich, neben der Stelle des Leiters und dessen Ausfallkompensation. Jede Klinik, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt ist, habe mit einem Ausfallkonzept sicherzustellen, dass diese Personalschlüssel auch bei kurzfristigem Krankheitsausfall eingehalten werden.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat kürzlich mit der Charité ein Tarifwerk ausgehandelt, das den Pflegekräften Mindeststandards bei der Personalausstattung garantiert. Lesen Sie mir dazu in der Juni-Ausgabe der kma.
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