Er beklagte insbesondere, dass in keinem der neuen Gesetze auch nur einmal der Begriff "Belegarztwesen" auftauchte, obwohl es eines der im Koalitionsvertrag 2009 vorgesehenen Ziele der Bundesregierung war, "das bestehende Belegarztwesen beizubehalten und zu stärken". Zur Stärkung des belegärztlichen Versorgungsmodells seien deshalb wiederholt durch die KBV, die BÄK und den Belegarztverband detaillierte Vorschläge unterbreitet worden, die aber noch nicht einmal ansatzweise im Rahmen von entsprechenden Gesetzgebungsverfahren diskutiert wurden, erläuterte Schalkhäuser. Vielmehr sieht er durch Änderung von § 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), wonach nun auch nicht fest angestellte Ärzte Krankenhausleistungen erbringen können, potentielle Gefahren für den dauerhaften Erhalt des bestehenden Belegarztwesens. Als Folge dieser Gesetzesänderung seien vereinzelt bereits Umwandlungen von Beleg- in Hauptabteilungen erfolgt, die dann durch die ehemaligen Belegärzte als nicht fest angestellte Ärzte betrieben werden.
Belegärzte fordern Positionierung der Koalition
"Belegärzte, die unter Aufgabe ihres Belegarztstatus so als nicht fest angestellte Honorarärzte tätig werden, sollten wissen, dass sie ihre Freiberuflichkeit aufgeben und sich in eine vollständige, auch finanzielle Abhängigkeit begeben, durchaus mit den Pflichten, aber nicht mit den Rechten eines angestellten Krankenhausarztes" warnte Schalkhäuser und sieht das Belegarztwesen an einem Scheideweg. Die Belegärzte erwarten deshalb von der neuen Bundesregierung eine klare Ansage, ob sie das Belegarztwesen, beibehalten oder über Gesetzesänderungen letztlich schleichend abwickeln wollen.


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