Das verlautete aus dem Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag nach einer ersten Verhandlungsrunde in Wiesbaden. Die Gesundheitsstaatssekretäre hätten sich auf die Bildung zweier Arbeitsgruppen geeinigt.
Darin solle geprüft werden, ob und wie die Planung bei der Verteilung der niedergelassenen Ärzte in Deutschland reformiert werden soll. Außerdem gehe es um Fragen wie Zuschläge für Ärzte in Mangelregionen oder die Abgabe medizinischer Aufgaben etwa an Schwestern. Ergebnisse gebe es noch nicht, hieß es weiter. Wesentliche Arbeiten an dem geplanten Versorgungsgesetz sollten bis Ende des ersten Halbjahres abgeschlossen sein.
Mit einem eigenen Vorstoß hatte die Unionsfraktion Druck für das geplante Gesetz gemacht. Patienten sollen leichter ambulant im Krankenhaus betreut werden, in ländlichen Arztpraxen tageweise abwechselnd Haus- und bestimmte Fachärzte vorfinden und höchstens drei Wochen auf einen Termin auch beim Spezialisten warten. Vier-Bett-Zimmer in Kliniken soll es auch für gesetzlich Versicherte nicht mehr geben.
Im Haus von Minister Philipp Rösler (FDP) hatte man verhalten auf die Vorschläge reagiert. Ohne Reform für Arztpraxen und Krankenhäuser fehlen vor allem in ländlichen Regionen in den kommenden Jahrzehnten nach Schätzungen bis zu 20.000 Ärzte.


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