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GeburtBund wirbt weiter für Einsatz von Familienhebammen

Das Bundesfamilienministerium wirbt bei den Ländern weiter für den Einsatz von speziellen Familienhebammen in Risikofamilien.

"Es gibt keinen Kinderschutz zum Nulltarif", sagte eine Sprecherin am Montag zu entsprechenden Kosten-Einwänden der Länder. Vorausschauender Kinderschutz beginne bei der Prävention. Darüber wolle man jetzt mit den Ländern reden.

Der im März vom Kabinett verabschiedete Entwurf eines neuen Bundeskinderschutzgesetzes sieht für eine vierjährige Startphase mit besonders geschulten Familienhebammen in Problemfamilien eine Investition des Bundes von 120 Millionen Euro vor. Die anschließende Finanzierung des Projektes ist allerdings offen. Der Bund will mit dem Gesetz die Konsequenzen aus einer Reihe spektakulärer Fälle aus den vergangenen Jahren ziehen, bei denen Kinder ums Leben kamen.

Im Bundesrat hatten die Länder in einem ersten Durchgang am 27. Mai die Zielrichtung des Gesetzentwurfes zwar grundsätzlich begrüßt. Auf den angestrebten einjährigen Einsatz der Familienhebammen will die Mehrheit der Länder jedoch verzichten, berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (Montag). Nach ihren Vorstellungen sollen diese Familien stattdessen eine verlängerte Betreuung durch normale Hebammen erfahren. Statt zwei Monate sollen sie die Familien ein halbes Jahr betreuen - auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Stiftung "Eine Chance für Kinder" macht sich dagegen in einer Erklärung für den Einsatz speziell geschulter Familienhebammen stark, um der Kindesvernachlässigung in Risikofamilien wirksam entgegen zu treten. Verwiesen wird dabei auf positive Erfahrungen in Niedersachsen. Dort arbeiteten bereits in 40 Gemeinden 150 von der Stiftung ausgebildete Familienhebammen.

Im Bundestag wird der Entwurf des Kinderschutzgesetzes voraussichtlich am 30. Juni in erster Lesung beraten. Das Gesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.

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