Das berichtet das "Manager Magazin" in seiner aktuellen Ausgabe, die am 22. Januar erscheint. Bislang sind die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend von der Aufsicht durch das Bundeskartellamt ausgenommen und können zum Beispiel gemeinsam gegenüber Pharmaherstellern auftreten, um Rabatte für Medikamente auszuhandeln. Das wäre in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Dem Pressebericht zufolge soll die Kartellrechts-Ausweitung nach derzeitigem Stand in die geplante 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen werden. Diese will das Bundeswirtschaftsministerium unter Rainer Brüderle (FDP) voraussichtlich Ende 2010 vorlegen.


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