Über die Zulassung solcher Tests hatte der Bundestag bereits am Mittwoch separat abgestimmt. Derartige sogenannte gemeinnützige Forschungen an Demenzkranken sollen in Deutschland künftig grundsätzlich möglich sein, auch wenn der betroffene Patient davon keinen eigenen Nutzen hat. Allerdings müsse der jeweilige Patient zuvor bei voller Geisteskraft und nach einer verpflichtenden ärztlichen Beratung schriftlich einwilligen.
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