Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Zunehmende KritikFällt die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch Ende 2022?

Vor wenigen Tagen hatten Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege gefordert. Die Stiftung Patientenschutz und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schließen sich jener Forderung an.

Impfung
terovesalainen/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Rufe, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich nicht über Ende 2022 hinaus zu verlängern, werden lauter. Die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll, plädiert dafür, die Ende des Jahres auslaufende gesetzliche Regelung nicht zu verlängern. „Ich habe immer gesagt, dass eine Impfpflicht nur Sinn macht, wenn sie für alle gilt. Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg”, sagte Moll der „Rheinischen Post”. Aus Sicht der SPD-Politikerin ist das Verantwortungsbewusstsein bei den Angestellten ohnehin hoch.

Auch Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, sprach sich für das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus und betonte: „Der Bundesgesundheitsminister muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 31. Dezember endlich beerdigen”. Ein bundesweit geltendes, tägliches Testregime sei der Weg, in der Alten- und Krankenpflege mit Corona zu leben, fügte Brysch hinzu.

Verlängerung von Herbst- und Winterwelle abhängig

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Hierbei können die Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob sie ausläuft oder verlängert wird. „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen”, hatte er im Bundestag erklärt.

KBV zum Vorstoß der Bundesländer

Vor wenigen Tagen hatten Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach ein Ende der Impfpflicht für das Personal in Gesundheit und Pflege gefordert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich zu jenem Vorstoß.

So betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der parteiübergreifende Vorstoß der Länder sei richtig. Die Maßnahme der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sei mittlerweile überholt und drohe zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht werde. Daher solle die Regelung nicht verlängert werden, sondern nach dem 31. Dezember 2022 auslaufen. Zusätzlich lasse sich die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr rechtfertigen, da sie politisch als Vorläuferin einer allgemeinen Impfpflicht gedacht war, welche nicht umgesetzt wurde.

„Die Durchsetzung dieser Impfpflicht ist mit einer enormen Bürokratie verbunden und muss von denjenigen administriert werden, die sich eigentlich um ihre Patientinnen und Patienten kümmern müssen: den Ärztinnen, Ärzten, den Teams der medizinischen Fachangestellten und den Angehörigen der Pflegeberufe. Statt zu kontrollieren, brauchen wir sie alle dringend für die Patientenversorgung“, erklärte der stellvertretende KBV‐Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen