Die Pflegezeit wird aber nicht gesetzlich verankert, sondern kann von den Betrieben auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Die FDP-Familienexpertin Miriam Gruß bestätigte am Dienstag auf dpa-Anfrage einen Bericht des "Handelsblatt" (Mittwoch) dazu.
Damit hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen Teilerfolg erzielt. Sie wollte zunächst einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit durchsetzen. Mit der Familienpflegezeit will Schröder möglich machen, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang um 50 Prozent reduzieren können, um zu Hause Eltern, Großeltern, Ehepartner oder Kinder zu pflegen. In dieser Zeit sollen sie 75 Prozent des Gehalts bekommen.
In den folgenden zwei Jahren sollen sie wieder voll arbeiten, aber weiter 75 Prozent ihres Lohns erhalten. Dabei soll es nun im Grundsatz auch bleiben. Allerdings sollen die Unternehmen die Familienpflegezeit nun nur noch freiwillig zum Beispiel auf Basis einer entsprechenden Betriebsvereinbarung anbieten können.
Unternehmen sollen für die Aufstockung des Gehalts auf 75 Prozent ein zinsloses Darlehen der staatlichen KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen können.


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