Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

SterbehilfeFragen zum Gesetzentwurf

Todkranke sehnen das Ende oft herbei. Doch wer mit Sterbehilfe ein Geschäft machen will, kann künftig ins Gefängnis wandern. Was geplant ist - und woran sich Kritiker stoßen.

Die Ministerrunde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) passieren. Nun wird das Parlament darüber beraten. Was sich ebenso einfach wie einleuchtend anhört, ist Gegenstand heftiger Debatten.

Wo nahm der Gesetzentwurf seinen Ausgang?

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2009. Union und FDP vereinbarten: "Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen."

Was wird nun geregelt?

Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Angehörige oder andere nahestehende Personen sollen straffrei bleiben, wenn sie den Sterbewilligen zu einem Sterbehelfer begleiten.

Woran stoßen sich Kritiker?

Sie sagen, so werde eine Grauzone hin zu aktiver Sterbehilfe geschaffen. So sollen auch Ärzte und Pfleger als Begleiter infrage kommen, wenn eine längere persönliche Beziehung entstanden ist. Zwar ist der entsprechende Satz aus der Gesetzesbegründung in der nun verabschiedeten Fassung durch den Verweis auf einen Gesetzeskommentar ersetzt worden - der besage aber dasselbe, heißt es im Justizministerium. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn will das Gesetz im Bundestag deshalb wieder auf den Kern des Verbots konzentrieren, wie er ankündigt.

Was gibt es außerdem an Kritik?

Es reiche nicht aus, die auf Gewinnerzielung gerichtete Sterbehilfe zu verbieten, meint etwa die bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU). Demnach kann es zum Beispiel auch Menschen geben, die einfach aus Überzeugung Sterbehilfe geschäftsmäßig organisieren.

Wie sind die Regeln für Ärzte laut Berufsordnung?

Tötung auf Verlangen ist ohnehin verboten. Nach einem Beschluss des Ärztetages vom Juni 2011 ist zudem klar: Mediziner dürfen dem Patienten auch keinen tödlichen Pillencocktail ans Bett stellen, so dass er die Mittel selbst einnimmt. 166 Delegierte waren für dieses Verbot - 56 dagegen.

Wie lautet das Kernargument der Befürworter eines solchen Verbots?

Der Wunsch zum Leben kann schon nach Stunden wieder im Vordergrund stehen, wenn die Leiden effektiv bekämpft werden. Eine Depression oder die Schmerzen können heute wirkungsvoll behandelt werden.

Gibt es bei den Ärzten Zweifel an diesem Verbot der Hilfe zum Selbstmord?

Ja. Auch auf dem besagten Ärztetag berichteten Mediziner von ihren Zweifeln - und davon, schon oft Sterbende begleitet zu haben, etwa Krebskranke, die den Tod akzeptiert haben und ihn sogar schneller wollen. Der mittlerweile gestorbene damalige Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte, es gebe Fälle von Hilfe beim Selbstmord, die nie bekanntwerden. "Das ist ja ein Zweierbündnis, und einer von den beiden verstirbt."

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen