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Covid19-KrankenhausentlastungsgesetzGesundheitsministerium prüft Wirkung der Finanzhilfen

Das Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz soll durch die Corona-Krise entstandene finanzielle Nachteile für Kliniken verhindern. Ein Fachbeirat des Bundesministeriums für Gesundheit soll nun die Wirksamkeit überprüfen.

Mehrere Geldmünzen, Banknoten und ein Taschenrechner liegen verteilt auf dem Tisch.
Grecaud Paul/stock.adobe.com
Symbolfoto

Laut Bundesministerium für Gesundheit sollen Krankenhäuser durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie keine finanziellen Nachteile haben. Dafür sorge das Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz. Um zu sehen, wie die Maßnahmen wirken, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt einen Fachbeirat eingerichtet. Die Expertinnen und Experten überprüfen bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser.

„Unsere Krankenhäuser haben sich vorbildlich auf die Corona-Epidemie vorbereitet. Und wir haben schnell reagiert, um sie in dieser Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen. Ein Expertenbeirat mit Vertretern der Krankenhausseite, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und renommierten Wissenschaftlern soll nun überprüfen, wie die getroffenen Maßnahmen wirken. Ich danke den Beiratsmitgliedern für Ihre Bereitschaft, uns in dieser Frage mit ihrer Expertise zur Seite zu stehen“, erklärt sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Als Beiratsmitglieder wurden berufen:

- Dr. Andrea Grebe, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

- Thomas Lemke, Deutsche Krankenhausgesellschaft

- Ingo Morell, Deutsche Krankenhausgesellschaft

- Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, TU Dresden

- Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband

- Prof. Dr. Christoph Straub, Barmer

- Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg

- Annabritta Biederbick, Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

- Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung

- Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin

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