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Work-Life-BalanceJedes fünfte Krankenhaus nutzt GKV Förderprogramm

Rund 7,8 Millionen Euro stellte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für neue Förderungsmaßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Kliniken zur Verfügung. Bisher nutzte jede fünfte Klinik das Programm.

Krankenpflegerin
iStockphotoFoto: iStockphoto (Grzejdziak)
Symbolfoto

Ziel des Programms ist es, die Arbeitsstrukturen in den Häusern attraktiver zu gestalten, um zusätzliche Stellen für examiniertes Pflegepersonal, Hebammen sowie Entbindungspfleger zu schaffen und aufzustocken. Im ersten Förderjahr haben von den 1031 förderfähigen Kliniken mit Budgetabschluss 213 Kliniken das Programm genutzt. Also gut 21 Prozent, wie der erste Förderbericht des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2019 zeigt.

Im ersten Förderjahr vereinbarten die Kliniken die meisten Maßnahmen in der Kinderbetreuung und zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger (117 Kliniken). 55 Kliniken wollen das Förderprogramm nutzen, um flexible, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle in den eigenen Häusern einzurichten, so etwa Jobsharing, Flexi-Dienste oder Homeoffice. Weiter sollen gezielte Beratungsangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung für das Klinikpersonal geschaffen werden. Wenn die Krankenhäuser die vereinbarten Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzen, müssen sie die Fördergelder entsprechend zurückzahlen.

Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2024

Im Januar 2019 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Krankenhäusern festgelegt. Förderfähige Krankenhäuser können seitdem eine 50-prozentige Förderung solcher Maßnahmen beantragen, die andere Hälfte müssen die Häuser selbst finanzieren.

Die Förderhöhe wird krankenhausindividuell berechnet. Im Jahr 2019 darf sie 0,1 Prozent und in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 0,12 Prozent des Gesamtbudgets eines Krankenhauses nicht überschreiten. Aufgrund der Übertragsoption können Krankenhäuser, die in einem Jahr keine Förderung bei den Krankenkassen beantragt haben, im Folgejahr die doppelte maximal mögliche Förderhöhe vereinbaren.

GKV-Spitzenverband berichtet jährlich über Fördermaßnahmen und Entwicklung

Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes ist es, jährlich die Art und Anzahl der geförderten Maßnahmen an das Bundesgesundheitsministerium zu berichten. Die diesjährigen Ergebnisse geben einen ersten Überblick zur Inanspruchnahme im Auftaktjahr 2019. Da zum Zeitpunkt der Berichterstellung die Budgetverhandlungen 2019 noch nicht in allen Häusern abgeschlossen waren, ist davon auszugehen, dass sich die Berichtsergebnisse (Anzahl Krankenhäuser und Maßnahmen) in den Folgejahren mit zunehmender Datenverfügbarkeit noch verändern werden. Zudem können Kliniken, die im Jahr 2019 keine Förderung vereinbart haben, ihre Ansprüche ins Folgejahr übertragen. Die Entwicklungen in den Folgejahren bleiben daher abzuwarten.

Künftig soll ebenfalls berichtet werden, welche Auswirkungen das Programm auf den Personalaufbau von qualifiziertem Pflegepersonal, Hebammen und Entbindungspfleger hat. Da der Gesetzgeber den Krankenhäusern keine konkreten Vorgaben gemacht hat, inhaltliche Angaben zu Art und Dauer der Maßnahmen zu übermitteln, wird nicht abgrenzbar sein, inwiefern ein Zuwachs der Personalstellen konkret auf die geförderten Maßnahmen zurückzuführen ist.

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