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GBAKassen bezahlen Suchttherapie mit Diamorphin

Für die Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlichem Heroin kommen künftig die gesetzlichen Krankenkassen auf.

Die Diamorphin-Therapie kann dann vom Arzt verschrieben werden, wenn die Behandlung der Betroffenen mit herkömmlichen Methoden ­ etwa mit Methadon - nicht mehr zum Ziel führt. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin. Das letzte Wort hat nun das Bundesgesundheitsministerium.

Das Gesetz zur Diamorphin-Therapie wurde - nach jahrelangen Auseinandersetzungen - Mitte vergangenen Jahres beschlossen. Es machte schwerstabhängigen Suchtkranken nach erfolglosen Therapien den Weg für die Diamorphingabe auf Kassenkosten frei. Bisher fehlten dafür aber die Richtlinien.

Voraussetzung für die Behandlung mit Diamorphin ist, dass die Patienten seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung mit Diamorphin muss zudem unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Auch ist eine begleitende psychosoziale Betreuung von mehr als sechs Monaten Dauer vorgeschrieben.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßte die Entscheidung. "Mit Sorge" sehe sie aber, dass die Behandlung wegen der strengen Vorgaben "ausschließlich in wenigen, großen Einrichtungen in Deutschland angeboten wird". Sie setze darauf, dass die Diamorphin-Behandlung überall dort angeboten werden könne, wo ein Bedarf besteht.

Im Jahr 2008 starben 1449 Menschen in Deutschland an ihrer Drogensucht. In mehreren Großstädten wurden Schwerstabhängige im Rahmen von Modellprojekten erfolgreich mit Diamorphin behandelt.

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