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QualitätsberichtKliniken müssen 279 Qualitätsindikatoren darstellen

Die Krankenhäuser müssen in ihrem Qualitätsbericht für 2014 jetzt 279 der insgesamt 416 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2013 kommen 25 Indikatoren dazu, 41 fallen weg.

Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich die Behandlungsqualität in derzeit 30 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem operativen Einsatz eines Herzschrittmachers und der Geburtshilfe. Nicht alle der insgesamt 416 hierfür festgelegten Qualitätsindikatoren sind jedoch geeignet, als entscheidungsrelevante und laienverständlich nachvollziehbare Information im Qualitätsbericht eines Krankenhauses veröffentlicht zu werden. Auf der Basis eines standardisierten Verfahrens prüft das vom GBA beauftragte Institut nach § 137a SGB V jährlich, welche der zu dokumentierenden Qualitätsindikatoren einrichtungsbezogen zu veröffentlichen sind.

"Alle 416 Qualitätsindikatoren sind für das Qualitätsmanagement im Krankenhaus wichtig," unterstreicht Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im GBA. "Für die öffentliche Berichterstattung haben wir insbesondere jene Indikatoren ausgesucht, die besonders relevant im Hinblick auf die Patientensicherheit sind und den Patientinnen und Patienten und ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei der Entscheidung helfen können, ein Krankenhaus auszuwählen. Zu den neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren zählen zum Beispiel die zur Indikationsstellung und zu Komplikationen bei kathetergestützten Aortenklappen-Implantationen (sog. TAVI) sowie zur Sterblichkeit und Morbidität von Frühgeborenen."

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