Die bisherigen Vorgabe war, dass die AKR bundesweit eingeführt und zur Grundlage einer morbiditätsorientierten Vergütung gemacht werden. Das geht aus dem Arbeitsentwurf zum geplanten Versorgungsgesetz hervor, berichtet das "Deutsche Ärzteblatt". Weiter heißt es in der Zeitung:
"Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte am Freitag mit Bezug auf den Arbeitsentwurf, mit dem Versorgungsgesetz werde der Versuch unternommen, zu starre Regelungen aufzuheben und wieder zu mehr Freiheitsspielräumen in den Regionen zu kommen.
Dies bezog er auch auf die Kodierrichtlinien. In Zukunft soll es nun offenbar Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen überlassen bleiben, für eine Region festzulegen, wie die vorhandene Morbidität erfasst wird und welche Auswirkungen dies auf die Vergütung haben soll"


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