In einem Änderungsantrag für das sogenannte Landärzte-Gesetz wollten Union und FDP ein Modellvorhaben ausloben, in dem die Auswirkungen einer solchen Liste erprobt werden könnten, schreibt die "Süddeutschen Zeitung" (Montagausgabe). Das Papier liegt dem Blatt laut eigenen Angaben vor. Bei der Liste gehe es um einen behördlich zusammengestellten Katalog von Medikamenten auf Wirkstoffbasis, die ein Arzt bei der Behandlung verschreiben müsse.
Laut Begründung solle die Regelung die Risiken der Patienten bei der Einnahme von Medikamenten vermindern. Zudem trüge sie dazu bei, dass die Patienten ihre Mittel gewissenhafter nähmen. Der Änderungsantrag birgt Sprengstoff. In den 90er Jahren hatte es gleich mehrere Anläufe durch die Bundesregierung gegeben, eine solche Liste zu verankern. Neben einer verlässlicheren Versorgung der Patienten stand dabei auch immer die Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im Mittelpunkt. Pharmaindustrie, Ärzte und Apotheker hatten heftig gegen das Vorhaben protestiert und den Vorwurf erhoben, der Staat wolle die medizinische Behandlung vorgeben.
Mit dem Modellvorhaben soll dieser Konflikt laut "SZ" zumindest teilweise entschärft werden. Denn der Antrag sehe vor, dass die teilnehmenden Ärzte und Apotheker von dem Vorhaben profitierten: "Wenn durch die für das Modellprojekt vereinbarten Leistungen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung erreicht werden, sollen davon auch die teilnehmenden Leistungserbringer profitieren", zitiert das Blatt die Pläne.



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