Denn für die rund 66 000 Zahnärzte soll nach den Plänen der Bundesregierung nächstes Jahr eine neue Gebührenordnung (GOZ) gelten - rund sechs Prozent mehr sollten die Dentisten verdienen. Als "optimistisch knapp geschätzt" kritisiert dies Johann-Magnus von Stackelberg, Vizechef des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.
Ist eine Reform der GOZ mit höheren Honoraren gerechtfertigt?
Stackelberg: "Ein ganz klares "ja, aber". Es ist sicher gut, die Gebührenordnung nach 23 Jahren an den aktuellen Stand der Zahnmedizin und die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die konkreten Umsetzungspläne sehen wir jedoch sehr kritisch. Hier wird dem Patient direkt in die Tasche gefasst und das nicht zu knapp. Bleibt es bei der geplanten Erhöhung der fürs Honorar maßgeblichen Punktzahl einzelner Behandlungen, werden insbesondere Kunststofffüllungen, Kronen und Brücken überproportional teurer. So steigt etwa der Preis für eine Krone um 29 Prozent. Das dürfen wir doch im Interesse unserer gesetzlich Versicherten nicht einfach so hinnehmen."
Welche Steigerungen müsssen gesetzlich Versicherte einkalkulieren?
Stackelberg: "Immer öfter erhalten Patienten beim Zahnarzt Leistungen, die sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der eigenen Tasche und damit nach der Gebührenordnung bezahlen müssen. Gerade Kunststofffüllungen, Brücken oder Kronen stehen bei Patienten hoch im Kurs. Wenn die geplante Punktzahlsteigerung kommt, heißt das, es wird deutlich teurer. Die Vollkrone würde künftig rund 74 Euro mehr kosten. Für eine besondere Form wie die Teleskopkrone müsste man künftig dann schon fast das Doppelte bezahlen, nämlich mehr als 230 Euro zusätzlich zum heutigen Preis."
Welche Wünsche haben Sie an die Koalition?
Stackelberg: "Die geplante Erhöhung für Leistungen, die von GKV-Versicherten oft nachgefragt werden, muss deutlich niedriger ausfallen. Das Argument der Zahnärzte, sie hätten hier einen Nachholbedarf, kann ich nicht gelten lassen. Denn bei der Gebührenordnung handelt es sich nicht um eine fixe Preisliste. Der Zahnarzt kann selbst entscheiden, welchen Steigerungssatz er für Leistungen benutzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele das obere Spektrum ausreizen. Und genau davon haben die Zahnärzte hervorragend profitiert. Sollten wir mit der Forderung kein Gehör finden, müssen die Krankenkassen wenigstens direkt mit den Zahnärzten eine Begrenzung dieser Steigerung aushandeln dürfen."



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