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Kirchliche ArbeitgeberKündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat verstößt gegen Europäisches Recht

"Kirchliche Arbeitgeber werden sich künftig bei Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen die Prüfung durch staatliche Gerichte gefallen lassen müssen, ob das kanonische Recht und ihre internen Vorgaben jeweils gerechtfertigte berufliche Anforderung sind," meint Fuhlrott. "Damit hat das heutige Urteil sogar die potenzielle Sprengkraft, über den Bereich des Arbeitsrechts hinaus zu einer Neubewertung des Verhältnisses zwischen Europäischem Recht und nationaler Verfassung zu führen."

Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei FHM - Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Hamburg.

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