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122. Deutscher ÄrztetagLeitantrag des BÄK-Vorstands mit Mehrheit angenommen

Auch Bestrebungen, wie im Entwurf eines Digitalisierungsgesetzes vorgesehen, die gesetzlichen Krankenkassen als Gestalter von innovativen Versorgungsprozessen zu etablieren, damit diese digitale Innovationen zu diagnostischen Feststellungen entwickeln, werden strikt zurückgewiesen.

Sektorenübergreifende Kompetenz statt Konkurrenz der Sektoren

Eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche ist wesentliche Voraussetzung für ein stärker patientenzentriertes Gesundheitswesen in Deutschland. Dringend erforderlich sind Konzepte für eine moderne sektorenübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung regionaler Strukturen. Unabdingbar ist ferner eine personelle und digitale Verknüpfung der Sektoren durch neue interprofessionelle und intersektorale Kooperationsmodelle.

Dazu zählen neben der sektorenübergreifenden Neustrukturierung der Notfallversorgung zum Beispiel verstärkte ärztliche Kooperationen in Praxisnetzen unter Einbeziehung anderer Gesundheitsberufe und des stationären Sektors, die Intensivierung der Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten mit Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sowie der Ausbau fachärztlicher Satellitenpraxen mit wechselnder Besetzung.

Notwendig sind zudem die Überführung telemedizinischer sektorenübergreifender Angebote in die Regelversorgung sowie deutlich erhöhte Investitionen für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung. Gefragt sind praxistaugliche Lösungen, die von Patienten und Gesundheitsberufen gleichermaßen angenommen werden.

Der 122. Deutsche Ärztetag erneuert deshalb seine Forderung, die Organisationen der ärztlichen Selbstverwaltung eng in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Sektorenübergreifende Versorgung" einzubinden. Vor allem die sektorenübergreifende Kompetenz der Ärztekammern ist hierbei stärker einzubeziehen.

Investitionen in die Zukunft statt Gesundheitsversorgung nach Haushaltslage

Zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört die Gewährleistung einer wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. Um ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge nachkommen zu können, müssen Bund und Länder die dafür notwendigen infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen schaffen.

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