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122. Deutscher ÄrztetagLeitantrag des BÄK-Vorstands mit Mehrheit angenommen

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat in seiner gesundheits- und sozialpolitischen Generalaussprache den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstands mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Prof. Frank Ulrich Montgomery
Tobias Hase/picture alliance
Prof. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Vorstandes des Weltärztebundes.

Der Beschluss im Wortlaut:

Die Basis des ärztlichen Handelns ist die ärztliche Ethik auf der Grundlage des Genfer Gelöbnisses. Ärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck ärztlicher Freiberuflichkeit. Einschnitte in die Selbstverwaltung sind deshalb immer auch Einflussnahmen auf die freiheitliche Berufsausübung. Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur ihres politischen Handelns zu machen.

Dirigistische Eingriffe, wie die Neuregelungen zu Mindestsprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) lassen vor allem junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung absehen und verkehren die Ziele des Gesetzes in ihr Gegenteil. Direktiven, wie die zur Verstaatlichung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), drängen diejenigen an den Rand, die tagtäglich mit digitalen Anwendungen arbeiten.

Auch die angestrebte ministerielle Einflussnahme auf die Gestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nichts anderes als Staatsbürokratismus. Dieser schwächt die Arbeit der Selbstverwaltung und stellt die wissenschaftliche Evidenz als wesentliche Grundlage einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie des Patientenschutzes infrage. Einflussnahmen auf die Arbeit der Selbstverwaltung sowie auf die individuelle Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten sind kontraproduktiv und inakzeptabel.

Interprofessionelle Kooperation statt Deprofessionalisierung des Arztberufes

Die Ärzteschaft unterstützt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Sie lehnt aber politische Bestrebungen ab, aus vornehmlich ökonomischen Gründen originäre ärztliche Aufgaben und Tätigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe zu verlagern. Das gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und führt zu einer schleichenden Deprofessionalisierung sowie Entwertung des Arztberufes. Daher betrachtet die Ärzteschaft mit großer Sorge, dass derzeit gleich mehrere aktuelle Gesetzesinitiativen diese Entwicklung befördern.

Erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht unter anderem an dem Ausbildungsreformgesetz für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Entwurf fokussiert nicht auf eine Lösung der Ausbildungsproblematik. Vielmehr führt er zu weitreichenden und für die Patienten nachteiligen Änderungen bei der Qualifizierung dieser Berufsgruppen sowie zu einer Schwächung der speziellen fachärztlichen psychotherapeutischen Versorgung.

Strikte Zurückweisungen hinsichtlich Digitalisierungsgesetze

Weitere Beispiele sind die aktuellen Gesetzesinitiativen für Ausbildungsreformen bei Gesundheitsfachberufen sowie die geplante Ausweitung des Impfrechts auf Apotheker. Der 122. Deutsche Ärztetag stellt klar: Der Vorbehalt der Ärzte für Diagnose, Indikationsstellung und Therapie ist unverzichtbar. Statt parallele Versorgungsstrukturen zu etablieren sind Berufs- und Kooperationskonzepte zu fördern, die einerseits zur Professionalisierung der Gesundheitsfachberufe und andererseits zur Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinne des Delegationsprinzips beitragen.

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