Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

GesetzesänderungMehr Selbstbestimmung für Schwangere durch reformiertes Mutterschutzgesetz

Am 1. Januar ist das überarbeitete Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht schwangeren Berufstätigen, ihre Arbeitszeiten selbstständiger einzuteilen und nimmt den Arbeitgeber mehr in die Pflicht. 

Schwangere Mutter
Pixabay
Symbolfoto

"Wir begrüßen die Neuerungen des Mutterschutzgesetzes," kommentiert Professor Bernd Siegemund, Vorsitzender der B·A·D-Geschäftsführung, die Überarbeitung des seit 1952 bestehenden Gesetzes. Sie berücksichtigen moderne Lebens- und Arbeitsverhältnisse im Spannungsfeld von Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit.

Gefährdungsanalyse sorgt für mehr Sicherheit

Demnach muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Das beinhaltet die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ebenso wie den Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz. Erst wenn beides nicht geht, darf er schwangere oder stillende Frauen nicht weiter beschäftigen.

Ein weiterer Focus der Neuregelungen liegt in der Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf schwangere Frauen, die sich im Studium, in der Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen. Ferner müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vornehmen: jeder Arbeitsplatz ist dahin zu überprüfen, ob besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen, auch wenn dort aktuell Männer arbeiten.

Diese Pflichten sind für Arbeitgeber neu

Zusätzlich muss der Arbeitgeber einer schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten. Neu ist darüber hinaus das allgemeine Beschäftigungsverbot für werdende Mütter, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo erledigen sollen. Als weitere Änderung sieht das Gesetz vor, dass die Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit branchenunabhängig gefasst werden sollen.

 

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen