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Nach DoppelmordMinisterin fordert Beschäftigungsverbot für vorbestrafte Pfleger

Nach dem mutmaßlichen Doppelmord in einem Pflegeheim in der Pfalz fordert die rheinland-pfälzische Sozialministerin ein erweitertes Führungszeugnis für Pflegepersonal.

Pflege Altenheim
Pixabay
Symbolfoto

Wer wegen bestimmter Straftaten vorbestraft sei, erhielte ein Beschäftigungsverbot, erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Montag in Mainz. Einen entsprechenden Vorschlag habe sie bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingereicht.

Ein solches Führungszeugnis sei bei Menschen, die mit Behinderten zusammenarbeiten, bereits Pflicht, ergänzte Bätzing-Lichtenthäler. „Jetzt gilt es, diesen Ansatz auf die Pflege zu übertragen, denn auch pflegebedürftige Menschen haben aufgrund ihrer eingeschränkten Selbstständigkeit und ihrer Abhängigkeit von Unterstützung durch andere ein ausgeprägtes Schutzbedürfnis.“

Die Ministerin will prüfen lassen, welche Straftaten für die Pflege relevant wären und zu einem Beschäftigungsverbot führen sollen. Sie denkt zum Beispiel an Pfleger, die sich wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar gemacht haben.

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