Die Bundesärztekammer veröffentlichte folgendes Statement:
"Es ist ganz natürlich, dass Patientinnen und Patienten daran interessiert sind, sich im Internet Informationen über Ärztinnen und Ärzte beschaffen zu können. In Arztbewertungsportalen werden Informationen von Patienten für Patienten bereitgestellt, die im Einzelfall sinnvoll sein können. Die Einschätzungen können durchaus zu mehr Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit beitragen. Voraussetzung aber ist, dass diese Bewertungen nach fairen Spielregeln erfolgen. Deshalb haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Standards für gute Arztbewertungsportale entwickeln lassen, die in insgesamt 40 Qualitätskriterien zusammengefasst wurden. Hierzu zählen unter anderem der sensible Umgang mit persönlichen Daten, Transparenz bezüglich des Portalbetreibers und der Finanzierung des Angebots sowie natürlich ein verständliches und nachvollziehbares Bewertungsverfahren.
Das ÄZQ hat auch den AOK-Arztnavigator begutachtet. Grundlage waren Projektmaterialien sowie Screenshots und eine Selbstauskunft des Betreibers. Das Ergebnis war, dass 35 von 40 Kriterien erfüllt wurden. Es gibt keine Freitextbewertungen, die Frageformen sind eher positiv und sie verleiten die Patienten nicht dazu, ihren Frust abzuladen. Nach den vorgelegten Unterlagen gehört der AOK-Arztnavigator damit zu denjenigen, die weitgehend die von der Ärzteschaft geforderten Qualitätskriterien erfüllen. Nach Freischaltung des Portals werden wir nun genau überprüfen, ob tatsächlich alle angekündigten Vorgaben umgesetzt wurden.
Das Grundproblem bei dieser Form der Arztbewertung kann allerdings auch das AOK-Portal nicht lösen: Anonyme Internetbewertungen sind nicht nachprüfbar. Hinzu kommt, dass Patienten die wirklich wichtigen Kriterien kaum nachprüfen können. Wie sieht es mit der Hygiene in der Praxis aus, sind die Geräte auf dem neusten Stand und erfüllt der Arzt die fachliche Qualifikation? Gewissheit darüber, dass diese Kriterien eingehalten werden, geben allein die ärztliche Körperschafen und die zuständigen staatlichen Stellen."



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