
Im Kern plant das Bundesgesundheitsministerium laut Ärzteblatt, die Datenschutz-Folgenabschätzung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Telematikinfrastruktur schon im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen. Mit der konkreten Entwicklung des passgenauen und vor allem sicheren Zugangs für die Leistungserbringer wird die Gesellschaft für Telematik (gematik) beauftragt werden.
In Zukunft werden auch Heil- und Hilfsmittelerbringer, Erbringer von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten. Weiterhin sehen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums vor, die elektronische Gesundheitskarte nur noch als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher zu nutzen. Ein Austausch wird nicht erforderlich sein.





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