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TransplantationsgesetzNRW will neues Gesetz für Organspende

Mit einer Gesetzesinitiative will die nordrhein-westfälische Landesregierung den chronischen Mangel an Organspenden bekämpfen.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) stellte am Mittwoch in Düsseldorf eine sogenannte Erklärungslösung vor. Demnach soll im zentralen Ausweisregister dokumentiert werden, ob Bürger Organspender sind oder nicht.

Alle sollen sich zu dieser Frage erklären, wenn sie einen Personalausweis oder Pass beantragen oder ändern lassen. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes hat das Ministerium jetzt dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, zunächst keine verbindliche Aussage zu treffen, die Entscheidung einer Vertrauensperson zu übertragen und die Festlegung jederzeit zu ändern.

Die Deutsche Hospiz Stiftung wies den Vorschlag zurück. Wenn die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei der Ausgabe eines Personalausweises eine Erklärung erzwingen wolle, sei dies ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meinte der geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch.

Derzeit ist im deutschen Transplantationsgesetz eine Zustimmungslösung verankert. Das heißt, Organe eines Verstorbenen dürfen nur entnommen werden, wenn der Patient dies zu Lebzeiten ausdrücklich befürwortet hat.

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