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Europäische GerichtshofQuote für ausländische Medizinstudenten erlaubt

Bei Ärztemängel im eigenen Land dürfen Universitäten in der Europäischen Union (EU) den Zustrom ausländischer Medizinstudenten begrenzen.

Eine solche Quote ist zulässig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-73/08). Das Urteil betriff auch deutsche Medizinstudenten, von denen viele zum Studium nach Österreich ziehen. Ihre Zahl bleibt beschränkt: Die österreichische Quote von 20 Prozent für Medizinstudenten aus EU-Ländern ist nach dem Urteil zulässig.

Die Richter setzten aber enge Grenzen: Eine Quote sei nur dann rechtens, wenn ein Land nachweislich mehr Ärzte für das eigene Gesundheitssystem brauche und andere Maßnahmen nicht ausreichten. Das nationale Gericht müsse dies prüfen. Nach Ansicht der Richter hat das Allgemeininteresse, nämlich eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten und ein funktionierendes Gesundheitssystem, Priorität vor dem Interesse eines Studenten.

Österreich hatte 2006 für Medizinstudenten aus anderen EU-Ländern eine Quote von 20 Prozent festgesetzt. Damit wollte das Land den Ansturm deutscher Studenten eindämmen, die nach der Aufhebung der Uni-Zugangsregelungen in großer Zahl ins Nachbarland zogen - und es dann nach Abschluss des Studiums wieder verlassen. Die EU-Kommission hatte Österreich - ebenso wie Belgien - ein Moratorium bis 2012 gewährt.

Im vorliegenden Fall ging es um den französischsprachigen Teil Belgiens, die Wallonie. Die Region sah sich wegen niedriger Studiengebühren von Studenten aus Frankreich überrollt. Daher hatte die Wallonie die Zahl der ausländischen Studenten für das Medizinstudium auf 30 Prozent beschränkt und ließ unter den Bewerbern das Los entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Logopädie, Heilgymnastik und die Hebammen-Ausbildung.

Der EU-Gerichtshof kritisierte diesen Schritt als Diskriminierung von EU-Bürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit - dies ist in der Europäischen Union verboten. Nur in Ausnahmefällen könnte dies rechtens sein, schrieb der Gerichtshof. Darüber müsse das nationale Gericht auf Basis von exakten Daten entscheiden. Es müsse prüfen, ob der Schutz der öffentlichen Gesundheit wirklich gefährdet sei, ob dank der Quote tatsächlich mehr Ärzte im eigenen Gesundheitssystem arbeiteten und ob weniger einschneidende Maßnahmen nicht das gleiche Ziel erreichen könnten wie zum Beispiel Anreize zur Niederlassung von Ärzten.

Die österreichische Wissenschaftsministerin Beatrix Karl begrüßte die Entscheidung. "Wir brauchen die Quotenregelung, um den medizinischen Nachwuchs und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, und dieses Argument wurde nun vom EuGH anerkannt", sagte sie. Derzeit gingen die meisten der deutschen Medizinstudenten nach dem Uni-Abschluss wieder in ihr Heimatland zurück. Von der Idee, Anreize zu schaffen, damit deutsche Ärzte in Österreich bleiben, hält die Ministerin wenig: "Im Moment würden wir uns damit schwer tun, weil Deutschland Ärztemangel hat und massiv um ausländische Ärzte und in Österreich ausgebildete deutsche Ärzte wirbt."

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