Das berichtet das "Manager Magazin" unter Berufung auf einen ihm vorliegenden Brief von Rechnungshof-Präsident Dieter Engels an die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Petra Merkel (SPD). Mit der geplanten Gesetzesänderung, über die der Ausschuss an diesem Montag bei einer öffentlichen Anhörung beraten will, würde den Finanzhilfen "die verfassungsmäßige Legitimationsgrundlage nachträglich entzogen", kritisiert Engels.
Die Bundesländer dringen auf weniger strenge Auflagen für Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II. Von ihrer Maximalforderung - dem völligen Wegfall des sogenannten Zusätzlichkeitskriteriums bei den geförderten Investitionen - sind sie aber inzwischen abgerückt.
Dem Bericht zufolge will die Bundesregierung auf die bisherige Vorschrift verzichten, dass sich durch die Mittel aus dem Konjunkturpaket II die absoluten Investitionssummen der Kommunen erhöhen müssen. Stattdessen soll es künftig ausreichen, wenn die Mittel für neue kommunale Projekte verwendet werden. Dies würde für die finanziell angeschlagenen Kommunen eine Erleichterung bedeuten.
Im Rahmen eines Investitionsprogramms für Städte und Gemeinden hatte die Bundesregierung zehn Milliarden Euro bereitgestellt. Dazu kommt noch einmal ein Zuschuss der einzelnen Bundesländer, die ein Viertel der Projektkosten übernehmen müssen. Mit dem Geld werden vor allem Bauvorhaben an Schulen, Universitäten und Krankenhäusern finanziert. Die Gelder sind bereits zu mehr als 80 Prozent verplant.


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