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Transplantations­gesetzRegierung beschließt Reform

Das Bundeskabinett hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

Darin werden die Krankenhäuser nochmals ausdrücklich verpflichtet, den Hirntod möglicher Organspender zu melden und aktiv an einer Organentnahme mitzuwirken. Demzufolge muss es einem Krankenhaus einen Transplantationsbeauftragten geben. "Er soll potenzielle Organspender melden sowie die Verbindungsstelle zwischen Krankenhaus, Transplantationszentren und DSO einnehmen. Zudem soll er das Krankenhauspersonal informieren und beraten", schreibt das "Ärzteblatt".

Weiter heißt es dort: "Zwar sind die Kliniken schon heute verpflichtet, mögliche Organspender zu melden. Tatsächlich sollen aber nur 40 Prozent dieser Verpflichtung nachkommen, weil die Organentnahme aufwendig ist und viel Geld kostet.

In dem Gesetzentwurf wird auch die Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle gestärkt. Sie soll eine wesentliche Funktion in dem von der EU vorgeschriebenen System für Qualität und Sicherheit einnehmen."

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