In allen Gastronomiebetrieben im Land muss dann ein absolutes Rauchverbot eingehalten werden, beschloss der saarländische Landtag am Mittwoch. Auch die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen ist dann nicht mehr zulässig. Für Gastronomen, die im Vertrauen auf das erste Nichtraucherschutzgesetz vom November 2007 Umbauten vorgenommen haben, um Raucherräume zu schaffen, gilt eine Übergangsregelung. Außerdem wird das Bußgeld bei Verstoß gegen das Gesetz erhöht.
Die Verschärfung wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und Grünen beschlossen. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Linke stimmten nicht zu. Ihnen gehen die Regelungen zu weit.



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