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EntscheidungSenat hält Volksbegehren zu Kliniken für rechtlich unzulässig

Der Berliner Senat hat ein im Vorjahr gestartetes Volksbegehren für bessere Krankenhäuser als rechtlich unzulässig eingestuft.

Krankenhausbetten
Fotolia (beerkoff)
Symbolfoto

Der von einer Initiative erarbeitete Gesetzentwurf sei unvereinbar mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz, teilte der Senat am Dienstag nach rund einjähriger Prüfung des Anliegens in der Innenverwaltung mit. Das Land sei für viele der genannten Bereiche gar nicht zuständig und könne daher auch keine Gesetze beschließen.

Die Initiative „Gesunde Krankenhäuser”, die auch von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken. Sie hatte ihren Gesetzentwurf vor gut einem Jahr mit 47 000 Unterstützerunterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht. Die endgültige Entscheidung, ob das Volksbegehren zugelassen wird, obliegt nun dem Verfassungsgerichtshof.

Sowohl der Regierende Bürgermeister Michael Müller als auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) unterstrichen am Dienstag, der Senatsbeschluss sei aus formalen und rechtlichen Gründen so ausgefallen. Inhaltlich teile man die Anliegen der Initiative, und Berlin habe in den vergangenen Jahren auch einiges zur Verbesserung der Situation an den Krankenhäusern getan. „Wir sind in einer unglücklichen Situation”, beschrieb Müller das Dilemma.

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