Für Auszubildende erhöht sich die Vergütung in gleichem Maße. Zudem werden Pflegehilfeschüler im ersten Ausbildungsjahr ab 1. März 2015 der Bezahlung der Pflegeschüler gleichgesetzt. Mitarbeiter in der Notfallpflege gehören künftig einer höheren Tarifgruppe an, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem Entgelttarifvertrag, der bis Ende 2016 läuft, verbessert sich rückwirkend zum Jahresbeginn auch das Zuschlagsystem.
An Sonn- und Feiertagen wird zum Feiertagszuschlag künftig zusätzlich der Nachtzuschlag gezahlt. Die Vergütung der aktiven Zeit der Rufbereitschaft wird durch Zuschläge ebenfalls erhöht. Von der Einigung profitieren 4.000 Mitarbeiter und Auszubildende in sieben SRH-Kliniken in Baden-Württemberg und Thüringen. Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt einer beiderseitigen Erklärungsfrist bis zum 16. April 2015.


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