Wie der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung vom 16.8. beschlossen hat, wird der Abzug pro fehlerhaft dokumentierter DRG von derzeit 150 auf 2.500 Euro erhöht. Auch müssen die Transplantationszentren künftig eine Dokumentationsquote von 100 Prozent erreichen. Derzeit liegt diese zwischen 92 und 96 Prozent. Die Verschärfung der Anforderungen in der Qualitätssicherung ist eine Folge des Göttinger Transplantationsskandals.
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