Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wurde am Donnerstagabend vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Die Regelung trifft sogenannte Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben.
Wieviel Geld die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dadurch zusätzlich erhält, ist unklar. Im Gesetzentwurf ist lediglich von "geringfügigen Mehreinnahmen" die Rede.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen