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"Kleinmütiger Versuch"VKD kritisiert Pflegegesetz scharf

Im Parlament beginnt derzeit der Schlussspurt für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Die Kritik an der Pflegepolitik der Koalition nimmt derweil zu.

"Die Richtung des Gesetzes stimmt. Wir können aber nicht erkennen, dass der kleinmütige Versuch, die mit der demografischen Entwicklung auf unsere Gesellschaft gerade im Pflegebereich zukommenden Aufgaben anzupacken, inzwischen zu einem großen Wurf geworden ist", konstatiert Peter Asché, Pressesprecher des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands. Es sei zwar durchaus richtig, wie vorgesehen, die Situation demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern, Betreuungsleistungen auch in der Tagespflege auszubauen, das MDK-Prüfverfahren für die Betroffenen transparenter zu gestalten, es fehlen aber nach wie vor ganz wesentliche Inhalte", kritisiert Rainer Kontermann, der im VKD den Fachausschuss für die Pflegeheime leitet. Dazu gehörte unter anderem, dass Leistungsverbesserungen - wie für die häusliche Pflege geplant — auch für die stationäre Pflege vorzusehen sind, denn in den Pflegeheimen werden bereits heute die Mehrzahl dementer Bewohner betreut. Außerdem müssten die Leistungen der Pflegeversicherung mit anderen leistungsrechtlichen Bestimmungen, etwa dem der Eingliederungshilfe verzahnt werden. Ein ganz gravierender Mangel des Gesetzentwurfs ist aber nach wie vor der fehlende Pflegebedürftigkeitsbegriff. Obwohl hierzu bereits vor Jahren umfangreiche Arbeit geleistet worden ist und auch fundierte Vorschläge vorliegen, hat nun ein Beirat erneut mit der Arbeit daran begonnen. "Die Regierung weicht den finanziellen Konsequenzen aus, die sich aus einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ergeben. Sie verhindert damit auch die Gestaltung eines wirklich zukunftsfähigen Systems für die Pflege, .so Rainer Kontermann.


Fazit des VKD
Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. "Die Regierung verhindert damit die zukunftsfähige Gestaltung eines der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche, der — das muss einmal gesagt werden — nicht nur einen "Kostenfaktor Pflege" darstellt, sondern auch volkswirtschaftlich eine hohe Bedeutung hat", kritisiert Kontermann. Bundesweit sind hier 890.000 Menschen beschäftigt. Die Anbieter von Pflegeleistungen sind wichtige Auftraggeber für Industrie und regionale Dienstleister. Da auch künftig mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen ist, sollten sich die Abgeordneten darüber klar sein, dass ohne gravierende Verbesserungen am Gesetzentwurf wieder einmal die Lösung eines wichtigen Problems mutlos in die Zukunft verschoben wird."

Das statistische Bundesamt rechnet mit einem Anstieg pflegebedürftiger Personen von heute 2,34 Millionen auf 3,4 Millionen im Jahr 2030 — ein Anstieg um 45 Prozent.Gleichzeitig geht die Zahl der arbeitsfähigen Menschen in den kommenden Jahren deutlich zurück. 2006 gab es in Deutschland etwa 50 Millionen 20- bis 64-jährige. Dieser Wert wird sich bis zum Jahr 2050 auf 35 bis 39 Millionen. reduzieren. Damit steuert Deutschland auch auf einen erheblichen Pflegekräftemangel zu.

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