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RechtVorerst kein Prozess im Organspendeskandal am Leipziger Uniklinikum

Fünf Jahre nach dem Auffliegen eines Organspendeskandals am Leipziger Uniklinikum hat das Landgericht der Messestadt die Eröffnung eines Strafprozesses gegen zwei Ärzte abgelehnt.

Gerichtsurteil
pixabay

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem vergleichbaren Fall ein Urteil gegen einen Göttinger Mediziner aufgehoben habe, verbiete sich aus Sicht der 1. Strafkammer die Eröffnung eines Verfahrens im Leipziger Fall, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2015 Anklage erhoben. Sie will den Fall weiter verfolgen und hat Beschwerde gegen den Beschluss der Richter eingelegt, wie eine Behördensprecherin bestätigte. Darüber muss nun das Oberlandesgericht in Dresden entscheiden. Zuerst hatte die «Sächsische Zeitung» berichtet.

Den beiden Ärzten wird vorgeworfen, in 31 Fällen Krankendaten so manipuliert zu haben, dass ihre Patienten schneller auf der Warteliste für ein Spenderorgan nach vorne rückten. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als versuchten Totschlag.

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