Patienten mit dem Tod vor Augen wollen dem Leiden oft schneller ein Ende machen. Ärzte sind dann in einer Zwickmühle - laut den bisherigen Grundsätzen ihrer Kammer widerspricht die Mitwirkung bei der Selbsttötung ärztlichem Ethos. Diese Empfehlungen von höchster Stelle der Mediziner-Zunft lassen den Ärzten nach einer Änderung jetzt eine Hintertür für Hilfe beim Suizid. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie", sagt Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe. Doch selbst er räumt Widersprüche ein.
Patienten auf Verlangen zu töten, ist den Ärzten weiter verboten. Doch die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist laut den Empfehlungen der Bundesärztekammer nur noch "keine ärztliche Aufgabe" - demnach wäre es etwa für einen Hausarzt kein absolutes Tabu mehr, etwa eine Überdosis Schlafmittel zu beschaffen. Außerdem können Ärzte mit dem Segen ihrer Standesvertreter die Therapie einstellen, wenn der Patient bald sterben wird.
Vor allem das seit 2009 gültig Gesetz für Patientenverfügungen sind für Hoppe ein Grund gewesen, die Ärzte-Grundsätze zu verändern. Seither kann jeder zu Lebzeiten per Brief verbindlich zum Beispiel festlegen, dass er als Todkranker ohne Bewusstsein nicht mehr an intensivmedizinischen Geräten hängen will. Zudem sind die Therapien heute andere.
Beispiel Krebs: War es früher oft eher ein langsames Sterben, geht es den Kranken mit Kombinations- oder Chemotherapie heute oft relativ lange einigermaßen gut - bis dann die Mittel plötzlich nicht mehr wirken und der Zustand schnell schlechter wird. Dann soll der Arzt rasch in Richtung sterbebegleitende Therapie umschwenken können - aber nur wenn der Patient das will. Hoppe: "Manche Leute wollen eine Weiterbehandlung, weil sie sich an einen Strohhalm klammern, weil sie noch nicht akzeptiert haben, dass sie an der Tumorerkrankung sterben werden." Suizidgedanken rührten auch oft von Depressionen neben der eigentlichen Krankheit her - die aber seien behandelbar.
Für den Medizinethiker Alfred Simon, der die neuen Grundsätze mit ausgearbeitet hat, ist klar: Beihilfe zur Selbsttötung kann moralisch gerechtfertigt sein. Jeder dritte Mediziner sieht das laut einer Allensbach-Umfrage im Auftrag der Ärztekammer auch so. Doch wie weit soll das in Zukunft gehen?
Als sich der Arzt Julius Hackethal für aktive Sterbehilfe einsetzte, war dies in den 80ern Quelle öffentlicher Empörung. Noch gilt jenseits der jetzt lockerer gefassten Empfehlungen die Berufsordnung, die das heikle Thema zwar nicht ausführlich behandelt, aber doch strikt klarstellt: "Ärztinnen und Ärzte dürfen das Leben der oder des Sterbenden nicht aktiv verkürzen." Diese verbindliche Regel steht womöglich beim Ärztetag im Mai zur Disposition. Die Bundesländer müssten Änderungen dann noch genehmigen.
Doch Hoppe warnt, ohne klare Grenzen können immer mehr Ärzte Hilfe beim Sterben leisten. "Wir müssen schauen, wie man das Ganze einigermaßen im Zaum hält." Vor allem junge Ärzte tendierten eher zur Sorglosigkeit. "Je älter Ärzte sind, desto mehr nimmt die Bereitschaft zur Suizidbeihilfe ab.". Diese Mediziner hätten mehr Erfahrung mit medizinischer Sterbebegleitung.
Doch ohne Rechtsänderung fehlt den Ärzten weiter Eindeutigkeit zwischen der neuen Empfehlung und der strengen Berufsordnung. "Dieser Widerspruch ist noch nicht aufgelöst", sagt Hoppe. Der Geschäftsführer der Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, schimpft, mit dem zaghaften Schritt, den die Ärztekammer jetzt gegangen ist, bleibe es den Medizinern selbst überlassen, eine Selbsttötung zu unterstützen oder abzulehnen. "In der Praxis befindet sich der Arzt im Dilemma."
Hoppe berichtet, dass manche Ärzte das Dilemma für sich aber schon gelöst haben - und Patienten im Stillen beim Sterben helfen. "Wenn das überhaupt passiert, passiert das in der Zweierbeziehung zwischen Patient und Arzt, und niemand redet darüber."


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