Dabei zeichnen sich die konkreten Belastungen erst allmählich ab: In rund eineinhalb Jahren sollen Versicherte nahezu flächendeckend Zusatzbeiträge zahlen müssen. Auch Zusatz-Rechnerei ist programmiert.
Für die 50 Millionen zahlenden Kassen-Mitglieder wird Gesundheit nun definitiv teurer. Soviel stand schnell fest, als Minister Philipp Rösler (FDP) den Gesundheitskompromiss der Koalition präsentierte. Jetzt werden die konkreten Ausmaße deutlicher.
Wann kommen die neu geregelten Zusatzbeiträge?
Im kommenden Jahr soll sich nach Erwartung der Bundesregierung nicht viel ändern, weil das erwartete 11-Milliarden-Euro-Loch der gesetzlichen Krankenkassen durch die Beitragssatzerhöhung auf 15,5 Prozent (Arbeitgeber: 7,3, Arbeitnehmer: 8,2 Prozent) und durch Einsparungen gestopft werden soll. Also dürften einige Kassen wie heute acht oder mehr Euro Zusatzbeitrag nehmen. Der Beitragssatz soll dann aber nicht mehr steigen. Für 2012 rechnet die Regierung mit einem Defizit von 4 bis 5 Milliarden - rein rechnerisch müsste dann jeder 8 Euro Zusatzbeitrag bezahlen. 2013 wären es bei einer Lücke von 8 Milliarden 12 Euro für jeden. 2014 sollen es im Schnitt 16 Euro werden, um insgesamt 10 Milliarden aufzubringen.
Wieviel davon wird mit Steuergeld ausgeglichen?
Der Ausgleich soll 2014 rund 900 Millionen Euro betragen. Mehr als 9 Milliarden müssten die Versicherten also über den Zusatzbeitrag aufbringen. Jedes Jahr soll knapp eine Milliarde Euro Steuergeld zusätzlich gebraucht werden.
Wie funktioniert der Ausgleich?
Entscheidend ist der amtlich festgestellte und im Herbst des Vorjahres veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Kassen in einem Jahr brauchen. Ein mögliches Beispiel aus der Zukunft: 30 Euro. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Versicherten, wird der Rest ausgeglichen. Orientiert sich eine Kasse voll am Durchschnittswert und setzt 30 Euro als Zusatzbeitrag fest, müssen Versicherte mit 1000 Euro Einkommen also 20 Euro bezahlen. Jeder muss aber zunächst die 30 Euro, die die eigene Kasse verlangt, an die Versicherung überweisen - etwa per Einzugsverfahren. Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger zieht dafür 10 Euro vom normalen Krankenversicherungsbeitrag von 82 Euro ab. Der normale Beitrag geht wie bisher an den Gesundheitsfonds. Der Fonds bekommt die fehlenden 10 Euro vom Staat.
Ist der Ausgleich vom tatsächlichen Zusatzbeitrag abhängig?
Nein. Verlangt die eigene Kasse nun 35 Euro Zusatzbeitrag, obwohl der amtliche Durchschnittswert nur 30 Euro beträgt, werden dem Versicherten die 5 Euro, die darüber liegen, nicht ausgeglichen. Wie bisher kann er jedoch die Kasse wechseln. Umgekehrt soll ein Versicherter mit 1000 Euro Einkommen in diesem Beispiel selbst dann 10 Euro weniger Beitrag zahlen müssen, wenn die eigene Kasse gar keinen Zusatzbeitrag erhebt.
Ist der Sozialausgleich bürokratisch?
Die Regierung beteuert: Nein. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger müssen den Rechengang und im Herbst jeweils den amtlichen Durchschnittswert in eine Software zur Lohnabrechnung einspeisen - der Rest soll automatisch gehen.
Wo liegen noch Stolpersteine?
Der Sozialausgleich wird am gesamten Einkommen bemessen. Doch bei mehreren versicherungspflichtigen Einkommen - etwa verschiedenen Renteneinkünften - gibt es heute noch keine rechtzeitige Gesamtübersicht. Dies soll sich noch ändern. Wenn Versicherte Zusatzbeiträge nicht zahlen, ist es heute für die Kassen zudem recht schwierig beziehungsweise kostspielig, das Geld einzutreiben. Die Regierung verweist hierfür auf die Erfahrungen in den Niederlanden, wo es kaum Probleme mit der Zahlungsmoral gebe. Die Koalition will außerdem noch darüber entscheiden, was mit den Beiträgen von Langzeitarbeitslosen geschehen soll.


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