Eine Reihe von Apothekeninhabern und Unternehmen gewähren Kunden beim Kauf bestimmter Arzneimittel Preisnachlässe oder erstatten ihnen die Praxisgebühr zurück. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Frankfurt/Main) geht dagegen gerichtlich vor. Ihrer Ansicht liegen Verstöße gegen die Preisbindungsvorschriften für Arzneimittel sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz vor. Es gab bundesweit Prozesse - unter anderem in Berlin, Frankfurt und Karlsruhe. Die Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Die BGH-Richter, die heute tagen, müssen nun für eine einheitliche Linie sorgen und klären, ob derartige Bonussysteme mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind.
Kommentare
Aktuelle Ausgaben

kma Ausgabe 4/26
Das kma Whitepaper
How to „Bewährte Konzepte für Reformzeiten“


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen