Eine Reihe von Apothekeninhabern und Unternehmen gewähren Kunden beim Kauf bestimmter Arzneimittel Preisnachlässe oder erstatten ihnen die Praxisgebühr zurück. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Frankfurt/Main) geht dagegen gerichtlich vor. Ihrer Ansicht liegen Verstöße gegen die Preisbindungsvorschriften für Arzneimittel sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz vor. Es gab bundesweit Prozesse - unter anderem in Berlin, Frankfurt und Karlsruhe. Die Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Die BGH-Richter, die heute tagen, müssen nun für eine einheitliche Linie sorgen und klären, ob derartige Bonussysteme mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind.


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