"Man fühlt sich zurückversetzt in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts!" so Klaus Tönne, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA). "Damals war der erklärte Wille des Gesetzgebers, die Belieferung durch Versandapotheken an Krankenhäuser quer durch die Republik zu unterbinden und durch eine ortsnahe, beratungsintensive Versorgung durch Apotheken zu ersetzen. Diese große Reform des Paragrafen 14 Apothekengesetz hat sich über die letzten Jahrzehnte bewährt. Selbst der Versuch der europäischen Kommission, dieses Prinzip aufzuheben, wurde vom EuGH in eindrucksvoller Weise abgelehnt. Umso mehr reibt man sich die Augen, wenn jetzt ein deutsches Oberverwaltungsgericht ansetzt, hier alten und überholten Rechtsnormen wieder zum Leben zu verhelfen".


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