Der damals 38-jährige Wirtschaftsinformatiker war kurz vorher an diesem Auge operiert worden - das andere ist wegen einer komplizierten Netzhautablösung ohnehin stark gefährdet. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Der Münchner leidet seit 2006 an einer massiven Netzhautablösung, die mehrmals operiert wurde. Die Sehschärfe ist stark eingeschränkt. Im Spätsommer 2010 sah er auf dem rechten Auge schwarze Schatten und Blitze und ging sofort zu seinen Ärzten in die Innenstadtklinik. Dort wurde er umgehend operiert.
Von Anfang an Beschwerden
Obwohl der Mann seit dem Eingriff Schmerzen am Auge hatte, wurde er nach drei Tagen entlassen. Als er kurz darauf mit geschwollenem Auge in die Klinik zurückkehrte, wurde er zwar kurz untersucht, aber nicht wieder aufgenommen. Die Beschwerden eskalierten bis der Mann einige Tage später nur noch hell und dunkel unterscheiden konnte. In der Notfallambulanz wurde festgestellt, dass die Plombe mit Staphylokokken infiziert war. Es gab eine Notoperation. Doch seine Sehkraft ist bis heute nicht wieder hergestellt.
Es liegt grober Behandlungsfehler vor
Die Arzthaftungskammer stellte fest, dass hier offensichtlich ein grober Behandlungsfehler vorliege. Das Gericht erklärte, dass laut Rechtsprechung der Verlust eines Auges ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro rechtfertige. Wegen der Problematik mit dem anderen Auge erhöhte das Gericht das Schmerzensgeld auf 38.000 Euro. Dazu kommen Verdienstausfall und das Risiko künftiger Schäden. Die Kammer schlug als Vergleich eine Zahlung von rund 50000 Euro vor, in den beide Seiten einwilligten.


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