Damit ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in letzter Instanz mit seiner Klage gegen die HeliosPrivatklinik Siegburg unterlegen. Das zugrundeliegende Urteil des Oberlandesgerichts Köln zugunsten der Helios Kliniken ist somit rechtskräftig. Eine ausführliche Bewertung hatte der BGH in einem Parallelverfahren bereits am 21. April getroffen und damit die Privatklinik eines öffentlichen Krankenhausträgers ebenfalls bestätigt.
"Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bekräftigt und damit auch für unsere weiteren 38 Privatkliniken bundesweit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat", sagt Silvio Rahr, Geschäftsführer der Helios Privatkliniken GmbH. Der PKV-Verband wollte mit neun Klagen gegen die Helios erreichen, dass die Privatkliniken des Konzerns keine höheren Entgelte für ihr Angebot abrechnen dürfen.


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