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BundesverfassungsgerichtBVG bestätigt Gentechnikgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gentechnikgesetz bestätigt. Das Standortregister, in dem Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen aufgeführt sind, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter am Mittwoch in Karlsruhe.

Dies gelte auch für die Haftungsregelung. Danach müssen mit Gentechnik arbeitende Landwirte zahlen, wenn Pollen veränderter Pflanzen ein Nachbarfeld verunreinigen - unabhängig davon, ob sie wirklich die Verursacher sind. (Az.: 1 BvF 2/05)

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