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BGHKlauseln in alten Versicherungsverträgen unwirksam

Versicherungen können sich nicht auf Klauseln in alten Verträgen berufen, die entgegen der neuen Rechtslage Verbraucher benachteiligen.

Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschied, kann sich die Versicherung in diesen Fällen nicht darauf berufen, dass der Kunde seine Vertragspflichten verletzt habe. Einige Versicherer hatten ihre Verträge nicht an das im Jahr 2008 reformierte, für ihre Kunden günstigere Recht angepasst. Verbraucherschützer hatten das kritisiert (Az.: IV ZR 199/10).

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