Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschied, kann sich die Versicherung in diesen Fällen nicht darauf berufen, dass der Kunde seine Vertragspflichten verletzt habe. Einige Versicherer hatten ihre Verträge nicht an das im Jahr 2008 reformierte, für ihre Kunden günstigere Recht angepasst. Verbraucherschützer hatten das kritisiert (Az.: IV ZR 199/10).


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