Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt verpflichtete im konkreten Fall die Kasse einer 44-Jährigen zur Übernahme der Kosten von 2300 Euro. Das Dreirad der Frau war nach zwölf Jahren nicht mehr brauchbar. Sie wollte dann ein neues, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kasse meinte, die Frau könne sich auch mit ihrem Rollstuhl fortbewegen. Die Frau argumentierte, das Rad ergänze die Krankengymnastik. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az: L 8 KR 311/08).
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