"Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat", so Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "So gilt auch für GBA-Mitglieder, was für andere Behörden die Regel ist: Die Mitglieder müssen transparente und nachvollziehbare Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein." Der BPI hatte am 22. Dezember 2014 Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem der GBA ein schriftliches Gesuch des Verbandes auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt über 240 pharmazeutische Unternehmen mit circa 73.000 Mitarbeitern.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen