Mas' inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem, nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Silikonkissen. Allein in Deutschland waren mehr als 5.000 Frauen betroffen, weltweit könnten Schätzungen zufolge Hunderttausende Frauen PIP-Implantate bekommen haben.
Der 76 Jahre alte PIP-Gründer und vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter waren gegen das Ende 2013 verkündete Urteil aus erster Instanz in Berufung gegangen. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht gesundheitsschädlich. Sein Anwalt kündigte nun an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen, wie die französische Nachrichtenagentur AFP meldete. Neben der Haftstrafe wurden gegen Mas auch eine Geldstrafe von 75.000 Euro und ein Berufsverbot für den Gesundheitsbereich verhängt. "
TÜV Rheinland wurde betrogen
Der TÜV Rheinland hatte die Produktion von PIP zertifiziert und war in dem Verfahren ebenfalls als Nebenkläger aufgetreten. "Das Gericht stellt fest, dass TÜV Rheinland von PIP systematisch betrogen wurde", sagte Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes. Auch damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz von 2013. Die Einstufung als Opfer der Täuschung war für die Prüfer damals ein wichtiger Etappenerfolg, weil kurz zuvor ein Laiengericht in Toulon den TÜV zu einer Entschädigung von Opfern verurteilt hatte. Mittlerweile wurde diese Entscheidung in der zweiten Instanz aber wieder kassiert.
Die bereits ausgezahlten 5,8 Millionen Euro hat der TÜV über die Anwälte der Frauen zurückgefordert. Eine weitere Zivilklage gegen den TÜV ist noch in erster Instanz in Toulon anhängig.


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