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GerichtRausschmiss nach 48 Semestern war rechtens

Die Universität Lübeck darf einen Dauerstudenten von der Hochschule verweisen, der nach 48 Semestern noch immer keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hat.

Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig am Dienstag in mündlicher Verhandlung entschieden. Das Gericht sei der Argumentation der Hochschule gefolgt, wonach der Student keine Chance auf nochmalige Zulassung zur Prüfung gehabt hätte, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Universität hatte den Studenten, der seit dem Wintersemester 1985/86 für das Fach Humanmedizin eingeschrieben war, 2009 exmatrikuliert. Dagegen hatte der Mann geklagt. Die Frage, ob Universitäten nach dem neuen Hochschulgesetz des Landes generell die Möglichkeit haben, Studenten nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer zu exmatrikulieren, sei aber weiter offen, sagte die Sprecherin. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 7 A 57/09)

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